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Willkommen auf der Registrierungsseite "VDA-konforme Waschanlagen"

Foto 41820 Uwe Steinbrich von pixelio.de

Über das Auswahlmenü auf der linken Seite können Sie wählen:

  1. Registrierung von Anlagentechnik, Waschchemie oder Waschmaterial durch Hersteller.
  2. Registrierung von Waschanlagen durch Betreiber.
  • Die Übereinstimmung einer im Betrieb befindlichen Waschanlage mit den Kriterien des VDA-Bandes "Autowaschanlagen" wird gegenüber Dritten (z.B. Kunden) durch die Anbringung eines entsprechenden Siegels an der Anlage signalisiert.
  • Grundlage des VDA-Siegels sind die in dem VDA-Band "Autowaschanlagen" erarbeiteten Kriterien für Waschchemie, Anlagentechnik und Waschmaterial. Voraussetzung für die Vergabe und den Erhalt des Siegels ist die Einhaltung dieser Kriterien.
  • Hersteller von Waschanlagen und chemischen Reinigungsprodukten stellen dem Waschanlagenbetreiber jeweils die Konformitätsbescheinigung für ihr Fachgebiet aus, wenn die VDA-Kriterien hierfür erfüllt sind.
  • Hersteller von Waschmaterialien (z.B. Bürsten) können dem Waschanlagenbetreiber eine Zusatzkonformitätsbescheinigung für ihr Material ausstellen, wenn alle relevanten VDA-Kriterien erfüllt sind.
  • Waschanlagenbetreiber können die Erteilung eines Siegels mit Hilfe dieser Eingabemaske beim VDA QMC beantragen. Das Antragsformular ist nach dem Ausfüllen auszudrucken und dem VDA QMC auf dem Postweg oder per E-Mail zuzusenden. Neben den Unternehmensdaten - Name, Anschrift, Inhaber - enthält der Antrag Angaben zur Maschinentechnik und zur verwendeten Chemie.
  • Mit dem Antrag sind auch die Konformitätsbescheinigungen der Hersteller der eingesetzten Waschanlagen und der verwendeten chemischen Produkte einzureichen; soweit erforderlich, auch Einzelfreigaben durch akkreditierte Labore bzw. Sachverständige.
  • Eine Liste der vom VDA QMC anerkannten Sachverständigen kann beim VDA QMC angefordert werden.
  • Nach positiver Prüfung des Antrags durch das VDA QMC wird dem Waschanlagenbetreiber das beantragte Siegel zugesandt.
  • Zusammen mit dem Siegel erhält der Waschanlagenbetreiber eine offizielle Rechnung.
  • Die Jahresbeiträge in Höhe von 100 Euro pro in Betrieb befindlicher Waschanlage werden jährlich von dem angegebenen Konto abgebucht.
  • Das Siegel wird alle 2 Jahre automatisch erneut vergeben; Beendigung nur bei entsprechender Kündigung.
  • Um die Einhaltung der VDA-Kriterien sicherzustellen, führt das VDA QMC für den Waschanlagenbetreiber kostenfreie Begehungen vor Ort durch.
Siegel Waschtechnik Signet Anlagentechnik Signet Waschchemie A Signet Waschchemie B